Sehr geehrte Kunden !
Am 1. Januar 2010 wird auch in Schkeswig-Holstein eine bundeseinheitliche, modernisierte Kehr-und Überprüfungsordnung für Schornsteinfegerarbeiten in Kraft treten. Die neue Landesverordnung basiert auf einstimmigen Empfehlungen einer von den Ländern eingesetzten Expertenkommission, die bereits im Mai 2006 eine bundesweite Musterregelung beschlossen hatte.
Im Kern geht es darum,die Kehr- und Überprüfungsarbeiten des Schornsteinfegers nach Art und Umfang den individuellen Erfordernissen der immer moderner werdenden Heiztechnik anzupassen. So wird es in Zukunft bis auf eine feste Gebühr für Anfahrten in der Regel keine Pauschalen mehr geben. Stattdessen wird sich die Gebühr am tatsächlichen Arbeitsaufwand der jeweiligen Feuerungsanlage orientieren. Grundsätzlich kann man sagen : je moderner und emmissionsärmer die Feuerungsanlage, desto geringer die Gebühren. Ein großer Teil der Haushalte wird dadurch mit Sicherheit entlastet werden. Höhere Gebühren sind dagegen wohl in Mehrfamilienhäusern, Haushalten mit Feuerstätten für feste Brennstoffe und bei Abgaswegüberprüfungen an Gas-Brennwertfeuerstätten zu erwarten.
Bei Unklarheiten, Fragen und Problemen mit dieser neuen Verordnung stehe ich Ihnen als Ihr zuständiger Schornsteinfegermeister selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite !
Als kleine Erläuterung steht ihnen mein Infobrief zum Download zur Verfügung.